consult by contego
Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Unternehmensberater und Personalberater.
Die contego Consult-Lösung für Unternehmensberater und Personalberater verbindet erstklassigen Versicherungsschutz mit hervorragendem Schadenservice und Zugriff auf ein internationales Netzwerk von Experten zur Unterstützung im Schadenfall.
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- Berufshaftpflichtversicherung
- Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Diverse Eigenschaden-Deckungen
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- Strategieberatung
- Organisations- und Entwicklungsberatung
- Qualitätskontrollberatung
- Risikomanagementberatung
- Technische Beratung außerhalb des Architekten- oder Ingenieurbereichs
- Coaching, Schulungen
- Gesundheits- und Sicherheitsberatung außerhalb des Architekten- oder Ingenieurbereichs
- Marketingberatung
- EDV-Beratung
- Personalberatung und -vermittlung
- Psychologische Gutachten
- Logistische Beratung
- Projektmanagement außerhalb des Architekten oder Ingenieurbereichs
- Corporate-Finance-Beratung
- Turnaround-Management-Beratung
- Politische Lobbyarbeit
- M&A Beratung/Commercial Due Diligence
Dies ist keine abschließende Aufzählung. Sofern Ihre Tätigkeit nicht genannt ist prüfen wir gerne den Versicherungsschutz für Ihre Tätigkeit individuelle.
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- Offene Deckung – die Tätigkeit ist umfassend versichert
- Weltweiter Versicherungsschutz möglich
- Automatische Mitversicherung von Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Zweigstellen im Europäischen Wirtschaftsraum
- Kein Regress gegenüber freien Mitarbeitern
- Beitragsfreie subsidiäre Rückwärtsversicherung bei unmittelbarer Vorversicherung
- Versicherungsschutz für gesetzliche und vertragliche Haftpflichtansprüche, wie z. B. entgangener Gewinn, vergebliche Aufwendungen und Verzugsschäden (kein Ausschluss für Erfüllungsfolgeschäden)
- Versicherungsschutz bei der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
- Vertrauensschadenbaustein bei der Unredlichkeit eigener Mitarbeiter
- Versicherungsschutz für die Tätigkeit als Interimsmanager
- Optional D&O Baustein für die Tätigkeit als Interimsmanager
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- Mergers & Aquisitions (M&A) und Commercial Due Diligencei
- Eigenschaden bei Rücktritt des Auftraggebers 100.000 €
- Vertragsstrafe wegen der Verletzung von Geheimhaltungspflichten 100.000 €
- Eigenschaden bei Verlust von Dokumenten 100.000 €
- Kosten bei Reputationsschäden 100.000 €
- Rücktritt des Auftraggebers 100.000 €
- Vertrauensschäden 100.000 €
- Beschädigung oder Zerstörung der Website 100.000 €
- Kosten strafrechtlicher Verteidigung 100.000 €
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Schadenbeispiele
Als unabhängiger Spezialmakler vertreten wir im Schadenfall die Interessen unserer Kunden. Ein Schadenfall stellt für den betroffenen Freelancer oder das betroffene IT-Unternehmen eine Ausnahme dar – für uns ist es das tägliche Geschäft Schadenfälle zu bearbeiten! Profitieren Sie daher als Kunde unser Knowhow im Falle eines Schadens.
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Ein Unternehmensberater versuchte ausstehende Honorare in Höhe von € 100.000 bei seinem Kunden einzutreiben. Der Kunde wiederum machte einen Schadenersatzanspruch über € 450.000 wegen angeblicher Fehlberatung gegenüber dem Consultant geltend.
Die Schadenexperten des Versicherers vermittelten zwischen den Parteien, am Ende verzichteten beide Seiten auf ihre Forderungen. -
Ein Start-Up-Unternehmer beauftragte einen Unternehmensberater, ihm „Starthilfe“ bei der Firmengründung zu geben. Leider versäumte es der Berater, den Auftraggeber über die Möglichkeiten eines staatlichen Förderprogramms für Firmengründer zu informieren. Als der Unternehmer den Fehler bemerkte, reichte er umgehend die notwendigen Anträge ein. Doch da die Frist bereits abgelaufen war, wurde der Antrag abgelehnt.
Als Entschädigung für die finanziellen Folgen verlangte der Unternehmer € 80.000 von seinem Berater. Dieser hatte keine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung und musste die Kosten aus eigener Tasche tragen. -
Ein Unternehmensberater erhält einen Auftrag eines Neukunden. Dieser möchte seine EDV-Anlage modernisieren und austauschen. Das Projekt wird zügig umgesetzt und die neue Anlage erfolgreich implementiert. Nach kürzester Zeit stellt sich jedoch heraus, dass die empfohlene Anlage für den weiteren Betrieb völlig ungeeignet ist. Eine aufwendige Umrüstung ist notwendig.
Entstandener Schaden durch Umrüstung und daraus bedingte Verzögerungen: € 150.000. Den entstandenen Schaden hat der Versicherer in vollem Umfang ersetzt. -
Eine Personaldienstleistungsfirma wurde beauftragt eine passende Verstärkung für das Team einer großen Firma zu finden. Mehrere Anzeigen wurden in Print- und Neuen Medien geschaltet. Leider mit mäßigem Erfolg. Der Personaldienstleister erhielt lediglich acht mittelmäßige Bewerber, dafür aber mehrere ernst zu nehmende Klagen wegen Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Durch die Formulierung „junges Team“ fühlten sich ältere Bewerber diskriminiert. Auch der Auftraggeber sah sich mit negativer Presse konfrontiert und musste immense PR-Aktivitäten aufbringen.
Die Kosten von € 125.000 für alle Aktivitäten wurden von dem Personaldienstleiter zurückgefordert und von der Versicherung übernommen.
FAQ´s Grundlagen und Definitionen
1. Wer kommt als Versicherungsnehmer infrage?
Die versicherte Tätigkeit der Unternehmens- und Personalberater umfasst insbesondere:
Unternehmens- und Personalberater |
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Entwicklung von Handlungsempfehlungen und Unterstützung bei ihrer Umsetzung |
Gutachtertätigkeiten (einschließlich Publikationen) |
Schulungen |
Strategieberatung |
Beratung in Corporate-, Finance- und Turnaround-Management |
Risikomanagementberatung |
Organisations- und Entwicklungsberatung |
IT-, Technik- und Logistikberatung |
Qualitätskontrollberatung |
Interimsmanagement |
Projektmanagement |
Coaching |
EDV-Einrichtung und –Implementierung |
Sicherheitsberatung |
Interimsmanager haben die Möglichkeit, mit dem optionalen Zusatzbaustein „D&O“ (Directors & Officers) umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten.
Sollte Ihre Tätigkeit nicht aufgeführt sein, sprechen Sie bitte mit den Experten von contego (Kontaktformular), diese werden versuchen, eine bestmögliche Lösung für Sie bereit zu stellen.
2. Wie schließe ich den Versicherungsvertrag ab?
Bei den online aufgeführten Bedingungen für Consult by contego handelt es sich um einen Sondertarif. Er gilt bis zu den in der Tarifauswahl angegebenen Jahresnettoumsätzen (höchstens 2.500.000 €).
Der Weg zu Ihrem passgenauen Angebot führt über die Tarifauswahl und den Bausteinrechner; anschließend hängt das weitere Vorgehen davon, ob Sie alle Fragen mit „Trifft nicht zu“ beantwortet haben:
1. Falls ja, sind Sie nur noch einen Klick von der Antragsstellung entfernt – im „Online-Modell“ lässt sich das Angebot inklusive des für Sie errechneten Jahresbeitrags über „Online Antrag stellen“ akzeptieren.
2. Falls nein, kommt das „klassische Invitatio-Modell“ zum Zuge – dabei prüft ein contego-Mitarbeiter Ihre Anfrage individuell, und anschließend erhalten Sie, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen, Ihr persönliches Angebot.
Wirksam wird der Vertrag und damit der Versicherungsschutz erst, wenn die Erstprämie rechtzeitig gezahlt wird.
3. Was bedeutet All-Risk-Deckung?
Eine All-Risk-Deckung wie Consult by contego bietet maximalen Schutz, denn sie umfasst prinzipiell sämtliche branchentypische Tätigkeiten, die in den Bedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. Damit wird es für den Versicherungsnehmer völlig transparent, wo der Schutzschirm endet.
4. Was ist eine Mindestprämie?
Eine Mindestprämie beziffert den niedrigsten Beitrag, der für einen bestimmten Versicherungstarif – entsprechend günstige Risikofaktoren und geringe Versicherungssummen vorausgesetzt – zu zahlen ist.
5. Sind Ausschlüsse in der Haftpflichtversicherung notwendig?
Je weniger Risiken ein Versicherer ausschließt, desto höher steigt das Prämienniveau. Ein Tarif muss daher immer ein ausgewogenes Verhältnis von Risiken und Beiträgen herstellen, damit er bezahlbar bleiben kann. Gerade bei einer All-Risk-Deckung, die alle branchentypischen Tätigkeiten umfasst, kann das hohe Schutzniveau nur gewährleistet werden, wenn einige branchenuntypische Aktivitäten und Risiken ausgeschlossen werden.
6. Warum braucht man überhaupt eine Haftpflichtversicherung?
Auf eine Haftpflichtversicherung verzichten kann nur, wer sehr vermögend ist und kostspielige Schadenersatzprozesse und -zahlungen daher nicht fürchten muss. Alle anderen gehen ohne eine Haftpflichtpolice ein hohes Risiko ein – die Erfahrung zeigt, dass Fehler nicht nur nicht auszuschließen sind, sondern auch gar nicht unbedingt vorliegen müssen, um in Regress genommen zu werden.
Mit einer Haftpflichtversicherung ist man auf der sicheren Seite. Kommt es zu einer Klage seitens eines (vermeintlich) Geschädigten, prüft die Versicherung zunächst, ob der Anspruch tatsächlich begründet ist. Falls ja, erstattet sie den zu leistenden Schadenersatz, maximal bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme bzw. Entschädigungsgrenze und gegebenenfalls unter Abzug eines vereinbarten Selbstbehalts. Falls sie den Anspruch jedoch für unbegründet hält, wehrt die Versicherung ihn außergerichtlich und erforderlichenfalls auch vor Gericht ab („passive Rechtsschutzfunktion“). Dabei übernimmt sie sämtliche anfallende Kosten (Anwälte, Gericht, Gutachter).
7. Was versteht man unter Versicherungs- bzw. Deckungssummen?
Bei der Versicherungssumme handelt es sich um die maximale Geldleistung, die der Versicherungsnehmer im Schadenfall vom Versicherer erhält.
Selbstständige und Freiberufler wie auch Unternehmen sind prinzipiell in unbegrenzter Höhe schadenersatzpflichtig. Auch entsprechende Vertragsklauseln können dieses Risiko kaum einschränken, denn häufig werden sie vor Gericht für unzulässig erklärt.
Die Versicherungssumme ist jedoch nie unbegrenzt. Um Ihr spezifisches Risiko als Berater hinreichend abzudecken, muss die Versicherungssumme Ihrer Police also sorgfältig bedacht werden. Die adäquate Höhe hängt zum einen von dem Schaden ab, den Sie mit einer fehlerhaft erbrachten Leistung bewirken können, zum anderen davon, für welchen Anteil an diesem Maximalschaden die Police einstehen soll.
8. Was ist die Jahreshöchstleistung?
Für jedes Versicherungsjahr ist die Höchstsumme der Leistungen, die der Versicherer für alle Leistungsfälle erbringt, gedeckelt. Sie beträgt in der Regel ein Mehrfaches der Versicherungssumme; mit welchem Faktor diese multipliziert wird, hängt von der im Vertrag festgeschriebenen Maximierung ab.
Bei Consult by contego gilt der Faktor 2 für Vermögens- wie auch für Personen- und Sachschäden. Das bedeutet also, dass die Jahreshöchstleistung dem Doppelten der Versicherungssumme entspricht. Bei einer Versicherungssumme von beispielsweise 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden zahlt die Versicherung mithin maximal 6 Mio. € pro Jahr für Schäden in diesem Bereich.
9. Wofür stehen Entschädigungsgrenzen im Versicherungsvertrag?
Für manche grundsätzlich eingeschlossenen Teilrisiken kann der Versicherer die Versicherungssumme begrenzen, die im Leistungsfall gezahlt wird. Für das jeweilige Teilrisiko gilt dann eine Entschädigungsgrenze („Sublimit“).
Prinzipiell sind in unseren Verträgen zur Vermögensschaden- und zur Betriebs-Haftpflichtversicherung keine Entschädigungsgrenzen enthalten. Lediglich für hinzugewählte Deckungserweiterungen sowie Eigenschadenelemente können Sublimits festgelegt werden, die sich in den entsprechenden Bedingungen finden.
10. Was ist ein Selbstbehalt (SB)?
Manche Policen sehen vor, dass der Versicherungsnehmer im Schadenfall einen Teil der fälligen Summe übernimmt. Diesen Teil bezeichnet man als Selbstbehalt (SB). Durch ihn können Versicherer die Beiträge herabsetzen. Der SB wird im Versicherungsschein genannt.