CeBIT 2012
ITK-Versicherungsmakler contego zeigte auf der CeBIT 2012 mit einzigartiger Versicherungslösung
Kompetenz zum Messethema Nummer Eins
München, am 14. März 2012. Mit dem diesjährigen Leitthema „Managing Trust“ verstand sich die CeBIT in Hannover als entschlossener Branchenguide zur internationalen IT-Sicherheit. Vor Ort präsentierte auch der ITK-Versicherungsmakler contego eine Versicherungslösung für Schadensfälle nach Datendiebstahl. Erstmals besteht damit in Deutschland die Möglichkeit, sich gegen Hackerangriffe, Datendiebstahl und -missbrauch sowie Denial-of-Service-Attacken zu versichern.
Ein Produkt zur Absicherung von Cyber-Risiken
Eine zur Messe veröffentlichte BITKOM-Umfrage ergab, dass jede dritte Firma Nachholbedarf bei der eigenen IT-Sicherheit sieht. Jan Fries, Geschäftsführer von contego, hat sich auf der CeBIT davon überzeugen können, dass sowohl Hardware- als auch Softwarehersteller mit Hochdruck an der Sicherheit ihrer Systeme z.B. durch Verschlüsselungssoftware, Firewalls und weiteren Sicherheitslösungen arbeiten: „Unternehmen müssen jetzt in ihre Sicherheit investieren – die finanziellen und organisatorischen Folgen nach einem Hackerangriff und dem folgenden Datenmissbrauch sind erheblich und erfordern intelligente, maßgeschneiderte Lösungen.“ CeBIT-Vorstand Ernst Raue forderte sogar, dass im Sinne des Leitthemas „Vertrauen und Sicherheit in intelligente Lösungen und Prozesse bei Anbietern und Anwendern als zentrale Managementaufgabe verstanden werden müssen” und „[…] die internationale Branche […] entschlossen ist, die Themen zur Chefsache zu erklären.”
Vertrauen und Sicherheit in der digitalen Welt
Die bisher in Deutschland vorhandenen Versicherungslösungen bieten bislang noch keinen ausreichenden Schutz nach Schäden, die durch Gefahren von Cyber-Risiken ausgehen. Contego beschäftigt sich seit mehr als 10 Jahren mit IT-Risiken und entwickelt inzwischen passgenaue Lösungen für die Absicherung von Unternehmen. Dazu gehören das unmittelbare Handeln bei Erpressung durch Datendiebe, nach entstandener Betriebsunterbrechung, die Kenntnis über die gesetzlichen Informationspflichten, juristischen Kosten und zur Haftung von gestohlenen Daten sowie eine erforderliche Krisenkommunikation.